Konzept unserer Tagespflege

1 Motivation

Vorwort

Die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson ist eine Entscheidung der Eltern, die Ihr Kind in eine adäquate Betreuungsmöglichkeit bereits im U3 Alter vor dem Kindergarten bringen möchten um das eigene Kind bestmöglich zu fördern.

Das Betreuungsangebot richtet sich an Eltern, die in unserer Arbeit eine sinnvolle und notwendige Ergänzung und Förderung für die Entwicklung ihres Kindes sehen. Die obersten Prioritäten sind die Geborgenheit und die Sicherheit, die individuelle Förderung von Fähigkeiten sowie die ungestörte Entwicklung der Persönlichkeit der Kinder durch den individuellen Freiraum, den jedes Kind bei der Entwicklung benötigt.

Unser gemeinsames Ziel in der Kindertagespflege ist die Kinder darin zu bestärken, die ersten eignen Schritte in ihrem Leben selbständig zu gestalten und zu bewältigen, auch wenn es oftmals am Anfang schwer ist, sind wir als Bezugspersonen immer zur Seite, die Ihnen in einer kindlich-liebevollen Atmosphäre  die Möglichkeit bieten die Welt zu erkunden und haben auch immer ein offenes Ohr, eine Schulter zu anlehnen, offene Arme zum trösten und Tränen die wir trocknen. Ganz gleich ob positive oder weniger positive Erfahrungen, die die Kinder in ihren ersten Lebensjahren meistern, wir sind immer für Sie da.

Über mich und meine Familie

Mein Name ist Christian Fischer. Ich bin am 26.08.1982 in Köln geboren. Ich bin seit 2006 glücklich mit meiner Ehefrau Stefanie Fischer, geb. am 15.10.1983, verheiratet. Ich selbst bin gelernter Versicherungskaufmann.

Seit 01.08.2022 arbeite ich als qualifizierte Kindertagespflegeperson.

Mein Name ist Stefanie Fischer, geb. Conzen. Ich bin am 15.10.1983 in Hürth geboren. Ich selbst bin gelernte Köchin.

Seit 2006 arbeite ich als qualifizierte Kindertagespflegeperson.

Durch die tägliche, stets abwechslungsreiche Arbeit haben wir diesen Job kennen und auch lieben gelernt.

Als Kindertagespflegepersonen haben wir stets ein offenes Auge und Ohr für die Belangen der Eltern, aber auch für die Kinder, die in unserer Kindertagespflegestelle in die Betreuung kommen.

Aufsichtsbehörde: Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln

Die gesetzliche Erlaubnispflicht nach §43 SGB VIII ist vorhanden.

2 Pädagogisches Arbeiten

2.1 Bild vom Kind

Wenn wir ein Kind betrachten sehen wir sinnbildlich ein Schmetterling, der erst als Raupe auf die Welt kommt und einen langen Weg zum Schmetterling vor sich hat. Die Raupe ist ganz frisch auf dieser Welt und möchte doch auch nur ein Schmetterling sein und fragt sich nur wie. Die Raupe steht wie das Kind am Anfang seines Lebens, welches mit viel Liebe, Fürsorge und Pflege wächst und die einzelnen Entwicklungsstufen zum Schmetterling vollzieht. Denn auch der Schmetterling ist am Anfang seines Lebens klein und zerbrechlich, hilflos und schutzlos und man sollte Ihn mit Bedacht in jeder Lebenssituation behandeln und stets mit Respekt auf Augenhöhe begegnen. Durch die verschiedenen Entwicklungsstufen findet die Raupe die Kraft sich so zu entwickeln um standhaft im Leben zu werden.

Wir als Kindertagespflege ebnen den Kindern den Weg in ihren ersten Lebensjahren um der Schmetterling in aller seiner Pracht zu werden, so wie sie es sich für Ihr Leben vorgestellt haben. Jeder Mensch ist individuell und so möchten wir auch in unserer Kindertagespflege immer individuell auf die Bedürfnisse der Tageskinder eingehen, denn die Freiheit so zu sein wie wir sind ist in unseren Augen ein ganz besonderes Geschenk. Wir möchten jedem Kind die Möglichkeit geben, dass es die Welt in seinem/ihrem Tempo entdecken kann.

2.2 Recht des Kindes

Die Rechte des Kindes sind in der Bundesrepublik Deutschland u.a. im SGB VIII verankert.

Besonders wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass Menschen jedweder Herkunft, Menschen jedweder Religion und Hautfarbe gleich sind. Wir sind alle Menschen.

Nach Artikel 1 Abs. (1) heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ Gesetzlicher Auftrag als Kindertagespflegeperson.

2.3 Kindeswohl- Kindeswohlgefährdung

Kindeswohl:

Von Kindeswohl spricht man in unseren Augen um das Wohlergehen (seelisch, körperlich und geistig) und eine gesunde Entwicklung.

Kindeswohlgefährdung:

  • § 8a SGB VIII konkretisiert den im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag und regelt die prinzipiellen Verfahrensschritte des Jugendamtes beim Bekanntwerden einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung. Die konkrete Umsetzung des Verfahrens obliegt den Jugendämtern.
  • § 8a Absatz 4 SGB VIII sieht für in der Jugendhilfe tätige Personen, die gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft vor. Der mit dem Bundeskinderschutzgesetz neu eingefügte § 8b Absatz 1 SGB VIII erweitert diesen Beratungsanspruch auf Personen außerhalb der Jugendhilfe, die in beruflichen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen. Zudem wurden die Kriterien für die Qualifikation der insoweit erfahrenen Fachkraft verpflichtender Bestandteil der Vereinbarungen gemäß § 8a SGB VIII zwischen Jugendämtern und freien Trägern.

Das Kindeswohl kann durch das Handeln der Eltern, durch Unterlassung der Eltern und durch Dritte gefährdet werden.

  • Vernachlässigung des Kindes
  • Körperliche / Häusliche Gewalt (Misshandlung)
  • Sexueller Missbrauch
  • Psychische / Seelische Misshandlung
  • Andere Formen (evtl. Kombination verschiedener Kindeswohlgefährdungen)

SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8 – Kinder- und Jugendhilfe)

Dort ist u.a. der Schutz vor Gefahren für das Wohl der Kinder und die Kindeswohlgefährdung dargelegt.

  • §1Abs.3 „Jugendhilfe (…) Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen (soll)“
  • §8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

(Schutz vor Kindeswohlgefährdung in der Kindertagespflege, Jörg Maywald, DJI (Deutsches Jugendinstitut), i.A. für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2021)

Einbeziehung der Kindertagespflege in den Schutzauftrag (§ 8a Abs. 5 SGB VIII)
„Die Kindertagespflege ist nun ausdrücklich in den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB
VIII) einbezogen. Die Einbeziehung der Kindertagespflegepersonen war bisher z. T. umstritten.

Nun regelt § 8a Abs. 5 SGB VIII, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit Kindertagespflegepersonen, die Leistungen im Bereich der öffentlich geförderten Kindertagespflege erbringen, Vereinbarungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung abschließen müssen.

Diese Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass die Kindertagespflegepersonen bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen.“

(https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/media/aktualisierte_kurzinfo_von_ra_iris_vierheller_zu_den_aenderungen_im_sgb_viii_kjsg_stand_14.06.2021.pdf)

Die Pflicht als Kindertagespflegeperson ist die Beobachtung und Dokumentation bei der Unterlassung des Kindeswohls.

 Wenn das Kindeswohl beeinträchtigt ist sind die Eltern des Tageskindes frühzeitig zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Sollten wir eine fortlaufende Gefährdung des Kindeswohls beobachten, so ist das Jugendamt entsprechend §8a SGB VIII in Kenntnis zu setzen, bei akuter Kindeswohlgefährdung ist ein direktes handeln zwingend erforderlich.

2.4 Partizipation von Kindern

 Jedes Kind hat ein Anrecht auf Partizipation, d.h. Kinder möchten ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertagespflege mitwirken.

Wir möchten jedem Kind die Möglichkeit bieten sich bei allen Angelegenheiten, die Sie persönlich betreffen Alters- und Entwicklungsgerecht zu beteiligen.

Die Einbindung von Kindern im Alltag ist sogar ein wichtiger Bestandteil für die Förderung des Kindes.

Beispiel:

Die Einbindung des Kindes in die Vorbereitungen der Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Abend) kann ein wesentlicher Bestandteil der Partizipation sein.

  • Die Zubereitung von Lebensmitteln
  • Den Tisch mit Geschirr und Besteck decken

Mitbestimmung – Heute möchte ich die Nudeln mit den Fingern essen.

Selbstbestimmung – Ich möchte mehr Nudeln auf meinem Teller.

Den Tisch mit Einbindung des Kindes zu decken fördert das Kind auf verschiedenen Ebenen.

  • Wie viele Teller brauchen wir? Wie viele Gabeln, Löffel brauchen wir? Wie viele Gläser brauchen wir?
    • Zahlenverständnis
    • Vertrauen
    • Aufmerksamkeit

Die Partizipation des Kindes kann bewusst, aber auch unbewusst im Alltag stattfinden.

  • (Name des Kindes) kannst du (Name des anderen Kindes) seinen Trinkbecher reichen?
    • Wenn z.B. ein Kind bereits größer oder älter ist und dem anderen Kind helfen möchte.

Die Partizipation von Tageskindern kann als echte Chance des wertschätzenden Miteinanders gesehen werden.

„Allgemein kann man sagen, dass zwei Aspekte der Beteiligung berücksichtigt werden können und sollten: Selbstbestimmung (Individualrechte) und Mitbestimmung (Kollektivrechte)“

(Erziehungskunst früher Kindheit – Herbst 2020 – Dialog Seite 38)

„Da Partizipation ja eine Frage der Haltung und der Beziehung der Menschen untereinander ist, kann sie auch über Vorbild und Nachahmung — gelernt — werden“

(Erziehungskunst früher Kindheit – Herbst 2020 – Dialog Seite 40 )

– Jedes Kind partizipiert auf seine individuelle Weise an meinem Vorbild (ahmt individuell nach)

– Inspiration nach §16 KiBiz (Partizipation)

3. Rahmenbedingungen

3.1 Raumgestaltung der Kindertagespflegestelle

Die Betreuungsräume befinden sich auf dem Gelände von St. Pantaleon, Am Pantaleonsberg 12 in 50676 Köln.

Wir haben eine Gesamtfläche von 117,89qm reine Betreuungsfläche plus einen großen Außenbereich, welcher ebenfalls von uns genutzt werden kann.

Wir haben jeder einen Gruppen – und Schlafraum für die jeweils vertraglich und pädagogisch zugeordneten Kinder, einen Küchen- und Essbereich, einen Eingangsbereich, einen Sanitärbereich für die Kinder ( inkl. Wickelbereich und Kindertoiletten und Dusch- und Waschmöglichkeiten für Kinder) und einen separaten Erwachsenen Sanitärbereich.

Die Räume werden gemeinschaftlich genutzt.

Jedoch werden, insbesondere in der Eingewöhnung die jeweiligen Gruppenräume der Kindertagespflegeperson den vertraglich- und pädagogisch zugeordneten Kindern nahe gebracht, so dass diese die Zugehörigkeit von Kindertagespflegeperson und Gruppenraum verinnerlichen.

Die Aufteilung der Nutzung der Räume wird nach Bedarfsermittlung auf täglicher Basis entschieden.

D.h. wenn eine Kindertagespflegeperson in der Kindertagespflege mit den ihr vertraglich und pädagogisch zugeordneten Kindern bleibt und die andere  Kindertagespflegeperson mit den vertraglich und pädagogisch zugeordneten Kindern die Räumlichkeiten aufgrund einer Exkursion in die Natur oder ähnliches verlässt, so können die vor Ort gebliebenen Kinder mit der Einrichtung des in der Kindertagespflege zur Verfügung gestellten Spielmaterials o.a. spielen.

Die Kindertagespflege zeichnet sich durch kleine, überschaubare Gruppen mit einer festen Bezugsperson aus.

D.h. Die eine Kindertagespflegeperson betreut maximal fünf Tageskinder und die andere Kindertagespflegeperson maximal vier Tageskinder. Insbesondere durch die vertragliche und pädagogische Zuordnung der Kinder zu der jeweiligen verlässlichen Bezugsperson ist das Betreuungsangebot unserer Kindertagespflege optimal geeignet um die Bedürfnisse der Kinder nach Bindung und Exploration zu entsprechen.

3.2 Umgebung im städtischen Raum

Die Kindertagespflege befindet sich im Kölner Pantaleons-Viertel, direkt auf dem Gelände von St Pantaleon gelegen.

Der Kölner Volksgarten, sowie der in näherer Umgebung große öffentliche Spielplatz ist ebenfalls fußläufig erreichbar.

Da die öffentlichen Verkehrsmittel in näherer Umgebung zugänglich sind, können Exkursionen verschiedener Arten zusammen mit beiden Kindertagespflegepersonen und der dazugehörigen Gruppe ausgeübt werden. Dies ist aber auch auf einzelner Betreuungsebene möglich.

Die Kindertagespflege ist im Besitz von fahrbaren Untersätzen in Form von u.a. Buggy, Bollerwagen.

3.3 Exemplarischer Tagesablauf

 – Das Tageskind wird durch die Erziehungsberechtigten in die Kindertagespflegestelle gebracht

  • Gemeinsames Frühstück mit den anderen Tageskindern
  • Der Morgenkreis (musikalische Begrüßung aller Kinder)
  • Witterungsbedingte Situationen
    • Exkursion in die Natur
    • Exkursion auf den Spielplatz
    • Basteln / Gestalten
    • Freispiel
  • Gemeinsames Mittagessen (Mittagsritual)
  • Mittagsschlaf / Ruhephasen nach dem gemeinsamen Mittagessen
  • Witterungsbedingte Situationen
    • Exkursion in die Natur
    • Exkursion auf den Spielplatz
    • Basteln / Gestalten
    • Freispiel
  • Individuelle Ruhephasen für jedes Tageskind sind während des Tagesablaufs stets berücksichtigt.
  • Das Tageskind wird durch die Erziehungsberechtigten aus der Kindertagespflegestelle abgeholt.
    • Verabschiedung der Tageskinder mit einem gemeinsamen Verabschiedungslied
    • Dies kann witterungsbedingt in den Räumlichkeiten der Kindertagespflegestelle stattfinden bzw. auch auf Spielplätzen oder in der Natur

Schlafen ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen, daher werden die Schlafzeiten der Kinder nicht durch die Kindertagespflegeperson unterbrochen durch frühzeitiges Wecken aus dem Schlaf, sondern jedes Kind bekommt die Schlafenszeit, die es benötigt.

Jedes Tageskind hat einen individuellen Schlafrhythmus und Ruhephasen, auf die wir individuell eingehen können und möchten um jedem Kind die Möglichkeit zu bieten sich die Zeit für Ruhe zu nehmen, die es braucht.

Da wir unterschiedliche Qualifizierungsträger hatten, d.h.  Stefanie Fischer der PEV – Progressiver Eltern- und Erzieherverband NW e.V. – Standort Köln und Christian Fischer das Freie Bildungswerk Rheinland – Standort Köln mit Schwerpunkt waldorfpädagogischer Ebene sind gemeinsame sowie Einzel-Gruppenexkursionen möglich.

Bei den zu besetzenden freien Plätze wählen wir die Kinder gemeinsam aus, so dass die Gesamtgruppenkonstellation in einem ausgeglichen und harmonischen Verhältnis besteht.

D.h. eine gute Mischung der Altersstruktur, der Mobilität und der bisherigen Gruppenkonstellation entsprechende Kinder.

Dahingehend sind wir in unserer Kindertagespflege offen für jeden Menschen.

Regenbogenfamilien, Transgenderfamilien, Heterofamilien, Familien aller Religionen und Bevölkerungsgruppen.

4. Bindungsaufbau und Beziehungsgestaltung

Der Bindungsaufbau und die Beziehungsgestaltung zwischen der Tagespflegeperson und dem Tageskind sowie den sorgeberechtigten Personen des Tageskindes ist sehr wichtig.

Eine gute Bindung zwischen uns und jedem Tageskind ist wichtig für die Entwicklung des Tageskindes und die Zusammenarbeit zwischen uns und den Eltern des Tageskindes.

Ehrlichkeit, Vertrauen, Offenheit, Kompromissbereitschaft, Einfühlungsvermögen, Feinfühligkeit und Sicherheit sind grundlegende Positionen die einen guten Bindungsaufbau fördern.

Wir möchten die Kinder darin bestärken, ihr Leben selbständig zu gestalten und zu bewältigen. Dafür stehen wir  Ihnen als Bezugsperson zur Seite, die Ihnen eine liebevolle Atmosphäre bietet.

5. Grundsätze der Bildung und Förderung

Eigene Ausführungen zum Ausgangspunkt „familiennahe Betreuungsform Kindertagespflege“

Es gibt unterschiedliche Gründe für die Betreuung eines Tageskindes in der Kindertagespflegestelle.

Die familiennahe Betreuungsform Kindertagespflege ist eine individuelle Betreuung des Tageskindes.

Die Gruppengröße in der Kindertagespflege ist im Gegensatz zur Kindertagesstätte eher klein, damit kann eine individuellere Förderung und Bildung des Tageskindes stattfinden.

Die Kindertagespflege findet im familiären Rahmen statt. Dabei ist es gleich, ob es sich um eine häusliche Kindertagespflege, die Betreuung in externen Räumen oder sogar einer Großtagespflege handelt.

Der Bindungsaufbau des Tageskindes, der Schlafrhythmus des Tageskindes, Tageskinder mit Besonderheiten (Allergien, Krankheiten die keine gesonderte Ausbildung/Fortbildung benötigen) sowie die Explorationsphasen und Ebenen eines jeden Tageskindes sind individuell und können in der Kindertagespflege familiennah begleitet werden.

5.1 Körperpflege, Gesundheit und Ernährung

Die Gesundheit der Tageskinder in der Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil für eine adäquate Betreuung. Das Hygienekonzept der Kindertagespflege, welches ebenfalls ein Bestandteil der Gesundheit ist, hat einen sehr hohen Stellenwert in der Kindertagespflege.

Um die krankheitsbedingte Ansteckung bzw. auch die damit zusammenhängende Inkubation der Krankheit auf ein weiteres Tageskind zu verhindern, werden wir nach der Kenntnis die Eltern des Tageskindes informieren. Diese sind dazu angehalten, in absehbarer Zeit (maximal 1 Stunde) das Tageskind aus der Kindertagespflegestelle abzuholen um eine weitere Verbreitung der Infektion zu verhindern. 

Dabei gilt die Erkrankungstabelle des Robert-Koch-Institutes und die Richtlinien des Hygiene Konzepts der Kindertagespflegestelle, welches die Inkubationszeit und die Wiederzulassung des erkrankten Kindes strikt vorgibt und Auflagen für die Kontaktpersonen je nach Erkrankung des Tageskindes regelt.

Eine gesunde, ausgewogene und bewusste Ernährung hat in unserer Kindertagespflege einen sehr hohen Stellenwert. Dabei ist es uns wichtig darauf zu achten, dass das Tageskind zu jeder Tageszeit ausreichend zu trinken hat, am besten Wasser oder ungesüßte bzw. zuckerfreie Getränke. Obst und Gemüse werden in der Kindertagespflege nicht nur in den Hauptmahlzeiten, wie z.B. Frühstück oder Mittagessen verwendet, sondern sind auch ein wesentlicher Teil der Zwischenmahlzeiten der Tageskinder, den sogenannten gesunden Snacks.

 Die Wochenpläne mit den Mittagessen sind stets abwechslungsreich gehalten, damit keine Monotonie ins Mittagessen kommt und die Kinder Freude und Genuss beim Erlebnis Mittagessen haben.

Die Mahlzeiten werden individuell gestaltet, d.h. aus allergischen/ethischen Gründen oder Lebensmittelunverträglichkeiten, sowie religiösen Hintergründen, können diese individualisiert werden.

Durch die Ausbildung zur Köchin bereiten wir in der Kindertagespflege täglich abwechselnde, gesunde, fische und vor allem nahrhafte Kost zu.

Die Nahrungsmittelkunde in Form von Projekten (z.B. Pflanzen von Petersilie o.ä.), das gemeinsame Backen, kochen o.ä. und all die Fragen, was es für Obst und Gemüse auf dieser Welt gibt der Altersstruktur entsprechendem Erlebnistagen oder Erlebniswochen wo z.B. die Kartoffel in all ihren Varianten im Allgemeinen Bereich aber auch im Wochenessensplan stattfindet.

5.2 Bewegung

Die Bewegung ist der Grundstein für die motorische sowie feinmotorische Entwicklung eines jeden Kindes.

Die Förderung der Bewegungslust der Kinder, der innere Drang der Kinder, alle Möglichkeiten der Bewegung des Körpers kennenzulernen, die Interaktion der Kinder durch Bewegung untereinander, das Hinterherlaufen und Fangen, sowie das Versteckspiel, all das sind verschiedene Arten der Bewegungsmöglichkeiten, die ein Kind tagtäglich ausüben möchte und die Kindertagespflegeeinrichtung bietet den Kindern die Möglichkeit ihre Bewegung auszuüben und zu entdecken.

 Ältere Kinder im U3 Bereich können diese Bewegung ebenfalls zur Kommunikation, zur Veranschaulichung von Freude, Ärger, Leid oder zur räumlichen Erkundung und Stärkung der Selbstständigkeit benutzen. Bewegungen sind für jedes Kind ebenfalls eine Sinneswahrnehmung, welche für die Exploration eines Tageskindes sehr wichtig sind.

5.3 Freispiel

Die Bedeutung des Freispiels ist für uns die freie Gestaltung der Räumlichkeit: „Wo spiele ich?“ Der Freiheit: „Mit wem spiele ich?“ Das Tageskind kann frei entscheiden und setzt sich mit den Gegebenheiten und sich auseinander. Die Exploration des Tageskindes findet im Freispiel einen sehr großen Bestandteil, da dort das Tageskind sich und seine Grenzen kennenlernt. Es lernt evtl. Konflikte zu bewältigen, welche aber stets durch die Tagespflegeperson beobachtet werden, die auch als Bindungsperson für das Tageskind stets als Background in den Räumlichkeiten ist, um stets Sicherheit und den Schutz vor Gefahren bietet und Konflikte dämpft. Eine sogenannte Notfallbindungssituation.

5.4 Naturerfahrung

Regelmäßige Exkursionen in die Natur, auf Spielplätze, in den Wald, etc. haben in meiner Kindertagespflege genauso einen hohen Stellenwert, wie das Freispiel und gemeinsame Abenteuer zu Hause oder op Jück.

Die Natur ist ein bedeutender Bestandteil unseres Lebens, denn ohne Natur wäre kein Leben vorstellbar.

– Durch alle Sinnesebenen kann ein Kind die Natur erleben

– Bäume, Wiesen, Wälder, Felder, Tiere, Luft, etc. all das sind Bestandteile unserer Natur, welche das Tageskind erleben kann.

Die wunderbare Vielfalt unserer Natur kann das Tageskind in allen Sinnesebenen in den verschiedenen Jahreszeiten kennenlernen. So hat jede Jahreszeit seine eigene Faszination und diese möchten wir den Kindern gerne in all ihrer Vielfalt und Pracht zeigen und näher bringen.

So kann man z.B. im Frühling die Blumen wachsen sehen und wie die Bäume langsam ihr Grün bekommen, bzw. wie die ersten Knospen sprießen. Oder im Herbst/Winter, wie die Blätter wehen in all ihrer herbstlichen Farbenpracht und die Kastanien vom Kastanienbaum fallen.

Die Kindertagespflege kann hierzu Jahreszeiten spezifisch Projekte oder Bastelarbeiten mit den Kindern zusammen wunderbar herstellen.

5.5 Sprache und Kommunikation

Sprache und Kommunikation finden auf zwei verschiedene Arten statt.

Die nonverbale Ebene:

  • Wenn ein Tageskind noch nicht sprechen kann, dann kann es trotzdem kommunizieren. Denn die Gestik und Mimik, sowie das Körperverhalten in Form von Rollen, Springen, Stampfen, Klatschen und vielem mehr können der Tagespflegeperson auch zeigen, ob das Tageskind eine gute, sich wohlfühlende Stimmung hat, oder ob das Tageskind unzufrieden, traurig, wütend ist, weil es die Eltern vermisst oder vieles mehr.
  • Egal ob auf nationaler oder internationaler Kommunikationsebene, kann hier durch Laute, Gesten oder verschiedene Mimiken die Kommunikation zwischen Tageskind und Tagespflegeperson erfolgen.

Die verbale Ebene:

  • Die Kinder, die schon einzelne Worte oder 2- oder 3-Wort-Sätze bilden können oder den Namen oder Spitznamen der Tagespflegeperson sagen können, können sich auf dieser Ebene verständlich machen und können so auf evtl. Unwohlsein oder körperliche bzw. allg. Bedürfnisse hinweisen.

In unserer Kindertagespflege bieten wir jedem Kind die Möglichkeit seine sprachliche Entwicklung zu entdecken und zu entwickeln. Die verschiedenen Sprachen unserer Welt haben in unserer Kindertagespflege einen Platz, so haben wir z. Zt. die Möglichkeit das Kind in Deutsch, Englisch, Kölsch zu fördern oder zu begleiten diese Sprache zu entdecken. Alle anderen Sprachen können wir in der Kindertagespflege von den Eltern bzw. Fortbildungen aneignen. Grundsätzlich wird jedoch in Alltagssprache (hochdeutsch)                          während der Betreuungszeit gesprochen. Ebenfalls sind wir gewillt die Gebärdensprache zu lernen, damit auch die Möglichkeit in unserer Kindertagespflege besteht auch diese Ebene abzudecken und auch gehörlosen Kindern ein Gehör zu schaffen. Aber auch für hörende Kinder kann die Gebärdensprache ein wertvoller Bestandteil sein um sich mit uns zu unterhalten. Denn es gibt viele verschiedene Symbole oder Gesten, die dieses ebenfalls unterstützen.

5.6 Soziale und (Inter-)kulturelle Bildung

Jeder Bildungsprozess setzt soziale Beziehungen stets voraus.

Die Kindertagespflege bietet (inter-)kulturelle Bildung von klein auf an.

Wir sind für jedes Tageskind da, ganz gleich welcher Kultur, Herkunft und Religion.

Die Kindertagespflege steht für ein weltoffenes und buntes Leben mit allen Menschen.

Es gibt nicht nur eine Hautfarbe, nein, es gibt ganz viele aus allen Ländern dieser Welt.

Es gibt nicht nur Beziehungen von Mama und Papa, die Tagespflegeeinrichtung bietet den Tageskindern die Möglichkeit die weiteren Beziehungsebenen kennenzulernen, so z.B. Mama und Mama oder Papa und Papa und vieles mehr (LGBTQ).

Das Leben mit fremden Kulturen, mit all ihren Festen, die verschiedenen Sprachen und Speisen sind in unserer Kindertagespflege inkludiert und sind so auch ein wesentlicher Bestandteil für jedes Tageskind.

5.7 Eigener Schwerpunkt in der Bildung und Förderung

Den Schwerpunkt unserer Kindertagespflege legen wir auf die Individualität der Kinder.

Der Kölschen Kultur, Sprache und Feste und unsere wundervolle Natur.

Das ganze unter den 10 Bildungsbereichen, wo das Kind immer im Mittelpunkt steht.

6 Wahrnehmende Dokumentation

Die Entwicklung des Tagekindes werden wir in der Kindertagespflege beobachten, dokumentieren, aber was am wichtigsten ist, wir werden die Entwicklung des Kindes fördern und in enger Abstimmung mit den Eltern begleiten.

Die Allgemeine Entwicklung des Kindes

Die Kognitive Entwicklung des Kindes – geistige oder intellektuelle Entwicklung

  • Es ist die Fähigkeit Gegenstände, Personen und Situationen aber auch sich selbst zu erkennen und einzuordnen

Die Soziale Entwicklung des Kindes – die Wahrnehmung von sich und anderen Menschen und den Umgang

Die Emotionale Entwicklung des Kindes – Freud, Leid, Trauer, Wut, Neid und den Umgang

Die Motorische Entwicklung des Kindes – Motorik und Sensorik (Grob- und Feinmotorik)

Die Sprachentwicklung des Kindes – Entdecken der Sprache, Wörter und Silben und den Umgang

6.1 Datenschutz und Einverständniserklärung

Der Datenschutz, besonders im U3 Bereich stellt einen wichtigen Faktor in der Kindertagespflege da.

Die Daten der Kinder werden nicht an unbefugte Dritte Personen weitergegeben.

Die Daten der Kinder werden bei der An-/Abmeldung bzw. Veränderungsmitteilung der Kinderkontaktstelle gemeldet und dann dem Jugendamt der Stadt Köln weitergeleitet.

Den Antrag, sowie den Vertrag haben wir in einem Ordner, welcher in einem Schrank ist, der nicht frei zugänglich untergebracht ist, für mind. 10 Jahre aufzubewahren.

Fotos, Dokumentation der Kinder, Portfolio und private Sachen ( Wechselanziehsachen und Zubehör ) werden den Eltern nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses gegeben.

Der Bildungsdokumentation muss von den Eltern schriftlich zugestimmt werden

(siehe §18 Abs. 1 letzter Satz im KiBiz – Zitat: „Die Entwicklungs- und Bildungsdokumentation setzt die schriftliche Zustimmung der Eltern voraus“)

Bei jeglicher Art der Bildungsdokumentation, d.h. u.a. auch bei dem für jedes Tageskind geführten Portfolio ist der Datenschutz stets zu beachten.

Die bildliche Dokumentation in Form von Fotos muss explizit durch die Eltern schriftlich genehmigt werden.

7 Zusammenarbeit mit den Eltern

Die Zusammenarbeit mit den Eltern stellt ein wichtiges Fundament in unserer Kindertagespflege dar.

Eine Zusammenarbeit zwischen den Eltern und uns (der Kindertagespflege) ist auch eine Bildungspartnerschaft, welche Offenheit, Vertrauen, Ehrlichkeit, Dialogbereitschaft, gute Umgangsformen und den notwendigen Respekt voreinander und der Rollenklarheit voraussetzt.

7.1 Erstgespräche und Vertragsgestaltung

Die Erstgespräche mit den Eltern des Kindes finden in der Kindertagespflege statt.

Dies kann persönlich vor Ort oder per Zoom-Call geschehen.

Im Erstgespräch werden u.a. die Art der Betreuung, den Umfang der Betreuungszeit, Gesundheitsdaten (evtl. Allergien, das Alter des Kindes und weitere Grunddaten, die im Vertrag dann hinterlegt werden.) besprochen.

Dabei ist stets darauf zu achten, dass es sich hierbei um hoch sensible Daten handelt und diese stets auf Grundlage der geltenden DSGVO gehandhabt werden sollen.

Als weitere Grundlage des Erstgesprächs setzen wir als Kindertagespflege voraus, dass das Konzept der Kindertagespflege durch die Eltern bereits gelesen wurde um evtl. sich ergebende Fragen im Vorhinein zu klären.

7.2 Eingewöhnungsgespräche

Die Eingewöhnungsgespräche finden im Rahmen der Eingewöhnung statt, d.h., dass nach dem jeweiligen Tag der Eingewöhnung des Tageskindes in unserer Kindertagespflege ein Eingewöhnungsgespräch stattfindet, wie das Tageskind in die bestehende Kindertagespflegegruppe inkludiert wird, wie die Eingewöhnungstage geklappt haben, wie das Verhalten des Tageskindes während der Eingewöhnungszeit war, ob eine vertiefende/ entspannende Eingewöhnung in Form von Erhöhung/ Verringerung des Eingewöhnungsturnus erfolgt.

Die Eingewöhnungsgespräche sind so individuell wie die Tageskinder in der Kindertagespflege, weshalb dies stets nach Bedarf individuell gehandhabt wird.

7.3 Notwendigkeit von Tür- und Angelgesprächen

Die Möglichkeit zu Tür- und Angelgesprächen ist in unserer Kindertagespflege stets gegeben.

  • Die Eltern setzen uns davon in Kenntnis, wie die vergangene Nacht war, wie der Stuhlgang war/ist, ob es Verdauung hatte, oder allgemeine kurzfristige Informationen zur allg. Gestaltung des Tagesablaufes in der Kindertagespflegeeinrichtung

Dies kann in der Bring- oder auch in der Abholphase in der Kindertagespflegeeinrichtung täglich variieren.

7.4 Elternabende, Veranstaltungen, Feste

Die Kindertagespflege stellt für die Eltern ein Anlaufpunkt für offene Fragen, Ängste, Sorgen oder Lob für das jeweilige Tageskind dar.

Daher finden in einem regelmäßigen Turnus Elternabende statt, welche für die o.g. Punkte einen entsprechenden Rahmen bieten. Diese werden zuvor mit den Eltern des Tageskind terminiert.

Wir feiern mit den Tageskindern beispielsweise den Kölner Karneval, Ostern, St. Martin, Weihnachten etc.

Diese Feste werden in der Kindertagespflege mit den Tageskindern gemeinsam vorbereitet.

Die Tageskinder der Kindertagespflege sehen dies nicht als einen „Betreuungstag wie jeder andere“, die Tageskinder werden in dieses Fest inkludiert. Die Tageskinder werden durch Bücher, Geschichten, Basteln und Gestalten, durch Musik oder andere Ebenen auf dieses Fest vorbereitet und inkludiert. Für die Tageskinder sollen alle Feste und Veranstaltungen ein Erlebnis sein, so dass die Sinnespflege der Tageskinder auf allen Ebenen in Anspruch genommen wird.

Die Kindertagespflege richtet mehrfach im Jahr Veranstaltungen aus, so findet in der Karnevalssession am Karnevalsfreitag traditionell eine Kinderkarnevalsparty statt, welche für die Tageskinder und deren Eltern ein Highlight in der Karnevalssession darstellen.

Das Sommerfest und die Weihnachtsfeier sind ebenfalls ein fester Bestandteil der Veranstaltungen.

7.5 Entwicklungsgespräche

 Entwicklungsgespräche werden in einem vierteljährlichen Rhythmus durchgeführt. Aufgrund aktueller bzw. anderweitiger Auffälligkeiten kann dieser Rhythmus nach Absprache mit den Eltern erhöht oder verringert werden.

Die Entwicklungsgespräche über das Tageskind werden in mündlicher, sowie schriftlicher Form erfolgen und sind von den Eltern zur Kenntnis zu nehmen und uns schriftlich zu bestätigen.

7.6 4-Augengespräch (außerhalb der Betreuungszeit)

Die sogenannten 4-Augengespräche sind u.a. Entwicklungsgespräche, welche eine sehr hohe Wichtigkeit haben und diesbezüglich auch außerhalb der Betreuungszeit stattfinden.

Die Eltern und wir als Kindertagespflegeperson entscheiden über die Dringlichkeit des zu führenden 4-Augengesprächs und dieses findet dann ebenfalls außerhalb der Betreuungszeit statt und wird durch die Eltern schriftlich bestätigt.

Diese 4-Augengespräche werden, genau wie die Entwicklungsgespräche in doppelter Ausführung quittiert, so dass beide Vertragsparteien auf selbem Stand bezüglich des Tageskindes sind.

7.7 Umgang mit Konflikten

Der Begriff Konflikte sehen wir  in der Kindertagespflege als „Begleitung durch schwierige Situationen“, denn genau das ist das was die Kinder in solch einer Situation benötigen.

Es gehört zum Leben dazu und wird auch im weiteren Lauf des Lebens der Fall sein.

Wichtig finden wir, dass Kind nicht aus solch einer Situation fernzuhalten, sondern zu begleiten, damit die Konfliktfähigkeit gebildet wird. Das heißt wir greifen nicht direkt ein, wenn es zu einer solchen Konfliktsituation kommt, es sei denn, dass Gefahr für Leib und Seele besteht.

Wir geben den Kindern einen entwicklungsgerechten Raum um selber mit der Situation klar zu kommen und evtl. Strategien zu entwickeln, wie sie aus dieser Situation herauskommen.

Denn viele solcher Situationen können die Kinder alleine klären.

Als Kindertagespflege haben wir jeder Zeit ein offenes Ohr für die Eltern und deren Kinder.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern hat einen besonders hohen Stellenwert, da sie für uns der direkte Ansprechpartner sind, um die optimalen Entwicklungs- und Förderungsbedingungen für ihr Kind zu schaffen.

Für eine gute Zusammenarbeit sind Offenheit, Vertrauen und das Einhalten von verbindlichen Absprachen unerlässlich.

Wir bieten jederzeit auch Elterngespräche an, wenn man Bedenken, Kritik, Anregungen oder auch Lob äußern möchte, denn nur so kann man Konflikten bzw. Missverständnissen aus dem Wege gehen. Im Grundsatz suchen wir immer ein kurzes Gespräch beim Bringen bzw. Abholen des Kindes, bei dem man auf aktuelle Ereignisse eingehen kann. So findet ein regelmäßiger Austausch zwischen uns und den Eltern statt.

Sollte von Seiten der Eltern dennoch Konfliktpotenzial jedweder Art gesehen werden, besteht von unserer Seite immer die Möglichkeit dieses in einem 4-Augengespräch außerhalb der Betreuungszeit zu klären.

8. Abschied und Übergang

8.1 Tägliches Holen und Bringen

Die Betreuungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Kinder können bis 8.15 Uhr zur Betreuung gebracht und in Absprache mit den Eltern ab 15 Uhr geholt werden. Die Kindertagespflege hat 30 Urlaubstage je Kalenderjahr, sowie die gesetzlichen Feiertage.

Bei uns wird, wenn das Tageskind in die Kindertagespflege gebracht wird, ein kurzes Tür- und Angelgespräch mit den Eltern geführt.

Beispiel:

  • Wie war die vergangene Nacht? Hat Kind X (Name des Tageskindes) durchgeschlafen, oder war es eher eine unruhige Nacht?
  • Wie ist Kind X (Name des Tageskindes) gelaunt? Noch müde?
  • Gab es bei Kind X (Name des Tageskindes) sonstige Auffälligkeiten (Stuhlgang unverändert, hart oder dünn? Etc.)
  • Wer kommt Kind X (Name des Tageskindes) heute abholen?
  • Sonstige wichtige Informationen

All das dient der Planung für den Alltag und evtl. zusätzliche Ruhephasen des Kindes.

Beim Abholen des Tageskindes wird der Tag ebenfalls bei einem kurzen Tür- und Angelgespräch besprochen.

Beispiel:

  • Wie war Kind X (Name des Tageskindes) heute gelaunt?
  • Gab es Auffälligkeiten bei Kind X (Name des Tageskindes) – u.a. Stuhlgangveränderung / Verstopfung
  • Hat Kind X (Name des Tageskindes) heute ausreichend Essen und Trinken zu sich genommen?
  • Wie lange hat Kind X (Name des Tageskindes) heute Mittagsschlaf gehalten, oder geruht?

8.2 Verabschiedung zum Ende der Betreuungszeit

Der Abschied aus unserer Kindertagespflege ist für jedes Kind ein ähnliches einschneidendes Ereignis wie die Eingewöhnung und wird auch rechtzeitig vorher und immer wiederkehrend thematisiert. Hierzu werden Bücher über Kindergarten als weiterführende Einrichtung genutzt und erläutert, was auf die Kinder in der nächsten Phase zukommt.

Am letzten Betreuungstag feiern wir mit den Kindern zusammen ein kleines Abschiedsfest. Als Abschiedsgeschenk erhalten die Kinder eine Kindergartentüte als Erinnerung mit kleinen und nützlichen Helfern für die Anfangszeit im Kindergarten.

Wir überreichen den Eltern ebenfalls ein Portfolio über das jeweilige Tageskind am Ende der Betreuungszeit mit Bildungs-/Entwicklungsdokumentationen.

9. Datenschutz und Schweigepflicht

Die offiziellen Bestimmungen für die Schweigepflicht und den Datenschutz sind in der DSGVO sowie im aktuellen KiBiz (Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV.NRW.) mit Stand vom 01.10.2021) verankert.

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Der Datenschutz ist unter §20 Datenerhebung und -verarbeitung niedergelegt.

§ 20 Datenerhebung und -verarbeitung KiBiz

Der Datenschutz dient unter Berücksichtigung vor allem der DSGVO und des BDSG dem Schutz

der Privatsphäre von Personen und garantiert jedem ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie den Schutz vor missbräuchlicher Verwendung seiner Daten.

Die allg. Bestimmungen müssen von uns als Kindertagespflege stets eingehalten werden und evtl. gesetzliche Änderungen, bzw. Neuerungen umgehend umgesetzt werden, damit stets die geltenden Gesetze und Verordnungen angewandt werden.

10. Vernetzung und Kooperationsformen

Die Vernetzung ist für uns ein sehr wichtiger Aspekt, denn die Kooperation mit anderen Kollegen/innen oder kooperierenden Institutionen dienen der Prävention in der Kindertagespflegeeinrichtung.

Folgende Möglichkeiten der Vernetzung bestehen:

  • Andere erfahrene Tagespflegepersonen / oder aus einer Großtagespflegeeinrichtung
  • Tagespflegeverein (Zusammenschluss aus mehreren Tagespflegepersonen zu einem Verein)
  • Kinderärzten
  • Fachberater für Kindertagespflegeeinrichtungen / Kindertagespflegepersonen im Jugendamt der jeweiligen Kommune oder beim freien Träger
  • Fortbildungen / Dozenten
  • Tagesmutterstammtische
  • Fachberatungsstellen
  • Kindertagesstätten / Kindergärten

11. Weiterbildung und Qualitätsentwicklung

Es findet eine fortlaufende Weiterentwicklung durch den Besuch von Fortbildungsmaßnahmen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familie der Stadt Köln und den verschiedenen Trägern, durch Buchung von Online-Seminaren, Abendseminaren oder anderen Fortbildungen statt. Zudem wird die Erste-Hilfe-Ausbildung stets aktualisiert und eine regelmäßige Überprüfung der Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt vorgenommen.

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes hat die Kindertagespflege eine Belehrung absolviert, welche alle 2 Jahre aktualisiert wird.

Wir sind mit anderen Tagespflegepersonen vernetzt und pflege einen regelmäßigen fachlichen Austausch, zur Beibehaltung und Selbstkontrolle der Qualität.

Die berufliche Weiterentwicklung durch die stetige Teilnahme an Fortbildungen / Exkursionen legt den Grundstein für die Weiterentwicklung des Konzeptes und der fachlichen Kompetenz.

12. Quellenangaben und Zitatnachweis

Die Quellenangaben und Zitatnachweise sind u.a. den folgenden Punkten hinterlegt und aus den genannten Quellen bezogen.

  • SGB VIII
  • KiBiz
  • Grundgesetz
  • DSGVO

Die Möglichkeit der Zitate aus nichtgekennzeichneten Quellen bzw. Zitaten beruhen auf Lebenserfahrung und daher bezogenen Kenntnissen bzw. Formulierungen, sowie Inspirationen aus Büchern, z.B. Remo H. Largo, Emmi Pikler

13. Persönliche Erklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich die Inhalte selbst erarbeitet und nur die genannten Quellen genutzt habe.

Die Formulierungen mit fachlichem Inhalt, welche nicht in Punkt 12 angegeben sind, entsprechen meiner Erfahrung und können nicht mit Quellen bzw. Zitatnachweisen dargestellt werden.